{"id":5953,"date":"2017-12-13T16:51:12","date_gmt":"2017-12-13T15:51:12","guid":{"rendered":"https:\/\/gutwenghof.at\/?page_id=5953"},"modified":"2023-03-09T10:56:53","modified_gmt":"2023-03-09T09:56:53","slug":"agbh","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gutwenghof.at\/en\/agbh\/","title":{"rendered":"AGBH"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1404px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-blend:overlay;--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 1 Geltungsbereich<\/h2>\n<p>1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen fu\u0308r die Hotellerie (im Folgenden<br \/>\n\u201eAGBH 2006\u201c) ersetzen die bisherigen \u00d6HVB in der Fassung vom 23. September<br \/>\n1981.<\/p>\n<p>1.2 Die AGBH 2006 schlie\u00dfen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006<br \/>\nsind gegenu\u0308ber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidi\u00e4r.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 2 Begriffsdefinitionen<\/h2>\n<p>2.1 Begriffsdefinitionen:<br \/>\n\u201eBeherberger\u201c: Ist eine natu\u0308rliche oder juristische Person, die G\u00e4ste gegen Entgelt beherbergt. \u201eGast\u201c: Ist eine natu\u0308rliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde<br \/>\netc).<\/p>\n<p>\u201eVertragspartner\u201c: Ist eine natu\u0308rliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder fu\u0308r einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschlie\u00dft.<\/p>\n<p>\u201eKonsument\u201c und \u201eUnternehmer\u201c: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu<br \/>\nverstehen.<br \/>\n\u201eBeherbergungsvertrag\u201c: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge n\u00e4her geregelt wird.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 3 Vertragsabschluss \u2013 Anzahlung<\/h2>\n<p>3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erkl\u00e4rungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, fu\u0308r die sie bestimmt sind, diese unter gew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Gesch\u00e4ftszeiten<br \/>\ndes Beherbergers erfolgt.<\/p>\n<p>3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschlie\u00dfen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mu\u0308ndlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erkl\u00e4rt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mu\u0308ndlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung u\u0308ber die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.<\/p>\n<p>3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung sp\u00e4testens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten fu\u0308r die Geldtransaktion (zB \u00dcberweisungsspesen) tr\u00e4gt der Vertragspartner. Fu\u0308r Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.<\/p>\n<p>3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 4 Beginn und Ende der Beherbergung<\/h2>\n<p>4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten R\u00e4ume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages (\u201eAnkunftstag\u201c) zu beziehen.<\/p>\n<p>4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Fru\u0308h in Anspruch genommen, so z\u00e4hlt die vorhergegangene Nacht als erste \u00dcbernachtung.<\/p>\n<p>4.3 Die gemieteten R\u00e4ume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten R\u00e4ume nicht fristgerecht freigemacht<br \/>\nsind.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 5 Ru\u0308cktritt vom Beherbergungsvertrag \u2013 Stornogebu\u0308hr Ru\u0308cktritt durch den Beherberger<\/h2>\n<p>5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zuru\u0308cktreten.<\/p>\n<p>5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein sp\u00e4terer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.<\/p>\n<p>5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die R\u00e4umlichkeiten bis sp\u00e4testens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen sp\u00e4teren Ankunftstag bekannt.<\/p>\n<p>5.4 Bis sp\u00e4testens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gru\u0308nden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige<br \/>\nErkl\u00e4rung aufgel\u00f6st werden. Ru\u0308cktritt durch den Vertragspartner \u2013 Stornogebu\u0308hr<\/p>\n<p>5.5 Bis sp\u00e4testens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebu\u0308hr durch einseitige Erkl\u00e4rung durch den Vertragspartner aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p>5.6 Au\u00dferhalb des im<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Ru\u0308cktritt durch einseitige<\/h2>\n<p>Erkl\u00e4rung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender <b>Stornogebu\u0308hren<\/b><br \/>\nm\u00f6glich:<\/p>\n<p>&#8211; bis 1 Monat &#8211; keine Stornogebu\u0308hren<\/p>\n<p>&#8211; ab 1 Monat bis 2 Wochen vor dem Ankunftstag 40 % des Reisepreises<\/p>\n<p><span style=\"background-color: var(--awb-bg-color); color: var(--awb-text-color); font-family: var(--awb-text-font-family); font-size: var(--awb-font-size); font-style: var(--awb-text-font-style); font-weight: var(--awb-text-font-weight); letter-spacing: var(--awb-letter-spacing); text-align: var(--awb-content-alignment); text-transform: var(--awb-text-transform);\">&#8211; ab 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70% des Reisepreises<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: var(--awb-text-color); font-family: var(--awb-text-font-family); font-size: var(--awb-font-size); font-style: var(--awb-text-font-style); font-weight: var(--awb-text-font-weight); letter-spacing: var(--awb-letter-spacing); text-align: var(--awb-content-alignment); text-transform: var(--awb-text-transform); background-color: var(--awb-bg-color);\">&#8211; in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % des Reisepreises<\/span><\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">Behinderungen der Anreise<\/h2>\n<p>5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) s\u00e4mtliche Anreisem\u00f6glichkeiten unm\u00f6glich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt fu\u0308r die Tage<br \/>\nder Anreise zu bezahlen.<\/p>\n<p>5.8 Die Entgeltzahlungspflicht fu\u0308r den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisem\u00f6glichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder m\u00f6glich wird.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft<\/h2>\n<p>6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den G\u00e4sten eine ad\u00e4quate Ersatzunterkunft (gleicher Qualit\u00e4t) zur Verfu\u0308gung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfu\u0308gig und sachlich gerechtfertigt ist.<\/p>\n<p>6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die R\u00e4ume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte G\u00e4ste ihren Aufenthalt verl\u00e4ngern, eine \u00dcberbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Ma\u00dfnahmen diesen Schritt bedingen.<\/p>\n<p>6.3 Allf\u00e4llige Mehraufwendungen fu\u0308r das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 7 Rechte des Vertragspartners<\/h2>\n<p>7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den u\u0308blichen Gebrauch der gemieteten R\u00e4ume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die u\u0308blicher Weise und ohne besondere Bedingungen den G\u00e4sten zur Benu\u0308tzung zug\u00e4nglich sind, und auf die u\u0308bliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gem\u00e4\u00df allf\u00e4lligen Hotel- und\/oder G\u00e4sterichtlinien (Hausordnung) auszuu\u0308ben.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 8 Pflichten des Vertragspartners<\/h2>\n<p>8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sp\u00e4testens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzu\u0308glich etwaiger Mehrbetr\u00e4ge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und\/oder die ihn begleitenden G\u00e4sten entstanden sind zuzu\u0308glich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.<\/p>\n<p>8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdw\u00e4hrungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdw\u00e4hrungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdw\u00e4hrungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so tr\u00e4gt der Vertragspartner alle damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.<\/p>\n<p>8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenu\u0308ber fu\u0308r jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 9 Rechte des Beherbergers<\/h2>\n<p>9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Ru\u0308ckstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zuru\u0308ckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem \u00a7 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zuru\u0308ckbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere fu\u0308r Verpflegung, sonstiger Auslagen, die fu\u0308r den Vertragspartner gemacht wurden und<br \/>\nfu\u0308r allf\u00e4llige Ersatzanspru\u0308che jeglicher Art zu.<\/p>\n<p>9.2 Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu au\u00dfergew\u00f6hnlichen Tageszeiten (nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafu\u0308r ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen<br \/>\naus betrieblichen Gru\u0308nden auch ablehnen.<\/p>\n<p>9.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung<br \/>\nseiner Leistung zu.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 10 Pflichten des Beherbergers<\/h2>\n<p>10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.<\/p>\n<p>10.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt<br \/>\ninbegriffen sind, sind beispielhaft:<\/p>\n<p>a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt<br \/>\nwerden k\u00f6nnen, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad,<br \/>\nSchwimmbad, Solarium, Garagierung usw;<\/p>\n<p>b) fu\u0308r die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein erm\u00e4\u00dfigter<br \/>\nPreis berechnet.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 11 Haftung des Beherbergers fu\u0308r Sch\u00e4den an eingebrachten Sachen<\/h2>\n<p>11.1 Der Beherberger haftet gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 970 ff ABGB fu\u0308r die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten u\u0308bergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger fu\u0308r sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gem\u00e4\u00df \u00a7 970 Abs 1 ABGB h\u00f6chstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 u\u0308ber die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzu\u0308glich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die H\u00f6he einer allf\u00e4lligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu beru\u0308cksichtigen.<\/p>\n<p>11.2 Die Haftung des Beherbergers ist fu\u0308r leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch fu\u0308r grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall tr\u00e4gt der Vertragspartner die Beweislast fu\u0308r das Vorliegen des Verschuldens. Folgesch\u00e4den oder indirekte Sch\u00e4den sowie<br \/>\nentgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.<\/p>\n<p>11.3 Fu\u0308r Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit \u20ac 550,&#8211;. Der Beherberger haftet fu\u0308r einen daru\u0308ber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung u\u0308bernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gem\u00e4\u00df 12.1 und 12.2 gilt sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p>11.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenst\u00e4nde handelt, als G\u00e4ste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gew\u00f6hnlich in Verwahrung geben.<\/p>\n<p>11.5 In jedem Fall der u\u0308bernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und\/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzu\u0308glich dem Beherberger anzeigt. \u00dcberdies sind diese Anspru\u0308che innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder m\u00f6glicher Kenntnis durch den Vertragspartner<br \/>\nbzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 12 Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/h2>\n<p>12.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers fu\u0308r leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, mit Ausnahme von Personensch\u00e4den, ausgeschlossen.<\/p>\n<p>12.2Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers fu\u0308r leichte und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall tr\u00e4gt der Vertragspartner die Beweislast fu\u0308r das Vorliegen des Verschuldens. Folgesch\u00e4den, immaterielle Sch\u00e4den oder indirekte Sch\u00e4den sowie entgangene Gewinne werden<br \/>\nnicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der H\u00f6he des Vertrauensinteresses.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 13 Tierhaltung<\/h2>\n<p>13.1 Tiere du\u0308rfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergu\u0308tung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.<\/p>\n<p>13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier w\u00e4hrend seines Aufenthaltes ordnungsgem\u00e4\u00df zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.<\/p>\n<p>13.3 Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat u\u0308ber eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch m\u00f6gliche durch Tiere verursachte Sch\u00e4den deckt, zu verfu\u0308gen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist u\u0308ber Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.<\/p>\n<p>13.4 Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenu\u0308ber zur ungeteilten Hand fu\u0308r den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenu\u0308ber Dritten zu erbringen hat.<\/p>\n<p>13.5 In den Salons, Gesellschafts-, Restaurantr\u00e4umen und Wellnessbereichen du\u0308rfen sich Tiere nicht aufhalten.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 14 Verl\u00e4ngerung der Beherbergung<\/h2>\n<p>14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verl\u00e4ngert wird. Ku\u0308ndigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verl\u00e4ngerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verl\u00e4ngerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.<\/p>\n<p>14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) s\u00e4mtliche Abreisem\u00f6glichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag fu\u0308r die Dauer der Unm\u00f6glichkeit der Abreise automatisch verl\u00e4ngert. Eine Reduktion des Entgelts fu\u0308r diese Zeit ist allenfalls nur dann m\u00f6glich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der au\u00dfergew\u00f6hnlichen Witterungsverh\u00e4ltnisse nicht zur G\u00e4nze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt<br \/>\nmindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gew\u00f6hnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages \u2013 Vorzeitige Aufl\u00f6sung<\/h2>\n<p>15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.<\/p>\n<p>15.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten R\u00e4ume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten R\u00e4umlichkeiten vollst\u00e4ndig ausgelastet ist und die R\u00e4umlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere G\u00e4ste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis tr\u00e4gt der<br \/>\nVertragspartner.<\/p>\n<p>15.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.<\/p>\n<p>15.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so k\u00f6nnen die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, aufl\u00f6sen.<\/p>\n<p>15.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzul\u00f6sen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast<\/p>\n<p>a) von den R\u00e4umlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein ru\u0308cksichtsloses, anst\u00f6\u00dfiges oder sonst grob ungeh\u00f6riges Verhalten den u\u0308brigen G\u00e4sten, dem Eigentu\u0308mer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenu\u0308ber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenu\u0308ber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die k\u00f6rperliche Sicherheit<br \/>\nschuldig macht;<\/p>\n<p>b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die u\u0308ber die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedu\u0308rftig wird;<\/p>\n<p>c) die vorgelegten Rechnungen bei F\u00e4lligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.<\/p>\n<p>15.6 Wenn die Vertragserfu\u0308llung durch ein als h\u00f6here Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Verfu\u0308gungen etc) unm\u00f6glich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Ku\u0308ndigungsfrist aufl\u00f6sen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgel\u00f6st gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Anspru\u0308che auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 16 Erkrankung oder Tod des Gastes<\/h2>\n<p>16.1 Erkrankt ein Gast w\u00e4hrend seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger u\u0308ber Wunsch des Gastes fu\u0308r \u00e4rztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die \u00e4rztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig<br \/>\nist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.<\/p>\n<p>16.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angeh\u00f6rigen des Gastes nicht kontaktiert werden k\u00f6nnen, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten fu\u0308r \u00e4rztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgema\u00dfnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angeh\u00f6rigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.<\/p>\n<p>16.3 Der Beherberger hat gegenu\u0308ber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere fu\u0308r folgende Kosten Ersatzanspru\u0308che:<\/p>\n<p>a) offene Arztkosten, Kosten fu\u0308r Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe<\/p>\n<p>b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,<\/p>\n<p>c) unbrauchbar gewordene W\u00e4sche, Bettw\u00e4sche und Betteinrichtung, anderenfalls fu\u0308r die Desinfektion oder gru\u0308ndliche Reinigung all dieser Gegenst\u00e4nde,<\/p>\n<p>d) Wiederherstellung von W\u00e4nden, Einrichtungsgegenst\u00e4nden, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder besch\u00e4digt wurden,<\/p>\n<p>e) Zimmermiete, soweit die R\u00e4umlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzu\u0308glich allf\u00e4lliger Tage der Unverwendbarkeit der R\u00e4ume wegen Desinfektion, R\u00e4umung o. \u00e4,<\/p>\n<p>f) allf\u00e4llige sonstige Sch\u00e4den, die dem Beherberger entstehen.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 17 Erfu\u0308llungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl<\/h2>\n<p>17.1 Erfu\u0308llungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.<\/p>\n<p>17.2 Dieser Vertrag unterliegt \u00f6sterreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EV\u00dc) sowie UN-Kaufrecht.<\/p>\n<p>17.3 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergesch\u00e4ft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger u\u0308berdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem \u00f6rtlichem und sachlich zust\u00e4ndigem Gericht geltend zu machen.<\/p>\n<p>17.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in \u00d6sterreich hat, geschlossen, k\u00f6nnen Klagen gegen den Verbraucher ausschlie\u00dflich am Wohnsitz, am gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort oder am Besch\u00e4ftigungsort des Verbrauchers eingebracht<br \/>\nwerden.<\/p>\n<p>17.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europ\u00e4ischen Union (mit Ausnahme \u00d6sterreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das fu\u0308r den Wohnsitz des Verbrauchers fu\u0308r Klagen gegen den Verbraucher \u00f6rtlich und sachlich<br \/>\nzust\u00e4ndige Gericht ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 55; line-height: 1;\" data-fontsize=\"55\" data-lineheight=\"55px\">\u00a7 18 Sonstiges<\/h2>\n<p>18.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstu\u0308ckes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung f\u00e4llt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu z\u00e4hlen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>18.2 Erkl\u00e4rungen mu\u0308ssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.<\/p>\n<p>18.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunf\u00e4hig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.<\/p>\n<p>18.4 Im Falle von Regelungslu\u0308cken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/gutwenghof.at\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/AGBH_2017_E.pdf\">Download &#8211; AGBH Englisch<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/gutwenghof.at\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/AGBH_2017_D.pdf\">Download &#8211; AGBH Deutsch<\/a><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":24252,"parent":0,"menu_order":99,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_seopress_robots_follow":"","_seopress_robots_imageindex":"","_seopress_robots_snippet":"","_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_robots_breadcrumbs":"","_seopress_robots_freeze_modified_date":"","_seopress_robots_custom_modified_date":"","_seopress_robots_canonical":"","_seopress_social_fb_title":"","_seopress_social_fb_desc":"","_seopress_social_fb_img":"","_seopress_social_fb_img_attachment_id":0,"_seopress_social_fb_img_width":0,"_seopress_social_fb_img_height":0,"_seopress_social_twitter_title":"","_seopress_social_twitter_desc":"","_seopress_social_twitter_img":"","_seopress_social_twitter_img_attachment_id":0,"_seopress_social_twitter_img_width":0,"_seopress_social_twitter_img_height":0,"_seopress_redirections_value":"","_seopress_redirections_enabled":"","_seopress_redirections_enabled_regex":"","_seopress_redirections_logged_status":"","_seopress_redirections_param":"","_seopress_redirections_type":0,"_seopress_analysis_target_kw":"","footnotes":""},"class_list":["post-5953","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gutwenghof.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5953","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gutwenghof.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/gutwenghof.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gutwenghof.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gutwenghof.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5953"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/gutwenghof.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5953\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gutwenghof.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/24252"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gutwenghof.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5953"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}